Die Geländereitabzeichen

Die Geländereitabzeichen

Die Geländereitabzeichen sollen die Vertrautheit von Pferd und Reiter mit den vielfältigen Anforderungen in der Natur überprüfen. Dabei werden Geschicklichkeit und Geschmeidigkeit des Reiters sowie Vertrauen und Balance des Pferdes gefordert.

Aufgabe des Geländereitabzeichens ist es:
  1. das Reiten in verschiedenen Geländeformen mit unterschiedlicher Bodenbeschaffenheiten sowie das Überwinden von Naturhindernissen von Pferd und Reiter schrittweise zu erlernen und zu festigen.
  2. durch praktische und theoretische Kenntnisse und Fähigkeiten eine harmonische, sichere und risikolose Bewältigung der naturgegebenen Aufgaben zu erlangen, Sicherheit und Motivation zu fördern und somit einen Leistungsanreiz für die weitere vielseitige Ausbildung zu schaffen.
Geländereitabzeichen Stufe 1

Geländereitabzeichen Stufe 1

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind:

  • eine körperliche und geistige Mindestreife
  • ein angemessenes reiterliches Können
  • Besitz des Pferdeführerscheins Umgang oder der RA 7 und 6
  • Besitz des Pferdeführerscheins Reiten
  • Teilnahme am Vorbereitungslehrgang

Was wird verlangt?

1. Teilprüfung Geländereiten:
  • "Wegstrecke": Einzelgalopp, Überprüfung des leichten Sitzes und Tempogefühl
  • Stilgeländeritt Klasse E gemäß Anforderungen § 620 LPO

2. Stationsprüfungen

Station 1
  • Dreiecksvorführung, Ausrüstung von Reiter und Pferd
Station 2
  • Kondition von Reiter und Pferd, Hinderniskunde (Arten, Aufbau, Abmessungen)

Wer hat bestanden?

Das Ergebnis muss in beiden Prüfungsteilen "bestanden" lauten. Eine nicht bestandene Prüfung kann wiederholt werden. Über die eventuelle Anrechnung eines Prüfungsteiles entscheidet die Prüfungskommission.

Geländereitabzeichen Stufe 2

Geländereitabzeichen Stufe 2

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind:

  • eine körperliche und geistige Mindestreife
  • ein angemessenes reiterliches Können
  • Besitz des Pferdeführerscheins Umgang oder der RA 7 und 6
  • Besitz des Geländereitabzeichens Stufe 1
  • Teilnahme am Vorbereitungslehrgang

Was wird verlangt?

1. Teilprüfung Geländereiten:
  • "Wegstrecke": Einzelgalopp, Überprüfung des leichten Sitzes und Tempogefühl
  • Stilgeländeritt Klasse A gemäß Anforderungen § 620 LPO

2. Stationsprüfungen

Station 1
  • Verfassungsprüfung, Trainingslehre
Station 2
  • Anforderungen einer Geländestrecke und deren Beurteilung

Wer hat bestanden?

Das Ergebnis muss in beiden Prüfungsteilen "bestanden" lauten. Eine nicht bestandene Prüfung kann wiederholt werden. Über die eventuelle Anrechnung eines Prüfungsteiles entscheidet die Prüfungskommission.

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